Kesswil (Transkription Nr. 54)

Schulort Kesswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 58-58v, 63-63v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Kesswil
Kirchgemeinde 1799: Kesswil
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Kesswil
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
21.02.1799

Antwort. Auf die uns vorgelegten Fragen. über das Schulwesen Zu Keßweil

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Keßweil.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigne Gemeinde und Agentschaft.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst mit Dozweil eine Kirchen Gemeinde.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Districkt Arbon.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Thurgäü.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zur Schule gehört nur das Dorf.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Und kein Neben Ort.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Utweil, Dozweil, Güttingen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

ein jedes Ligt 1/2 Stund weit von Einanderen.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. 1: Klaß: Anfänger. 2: Klaß, Buchstabieren 3: Klaß, Lesen und Schreiben

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, getrucktes, und geschriebnes Lesen und Schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martinj. Bis Pfingsten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchlj, Lehrmeister, Zeügnus, Psalmenbuch, Testament. das Waserische Schulbüchlj, oder auch Zeitungen, und Biblische Historien.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es sind Neüe gemacht worden, und wechslen Täglich ab.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Zum wennigsten 6: Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die ganze Gemeinde nach einem von dem Bürger Pfarrer aufgenohmen Examen

III.11.bWie heißt er?

Johannes Henauer.

III.11.cWo ist er her?

Aus dem Dorf selbst.

III.11.dWie alt?

54: Jahre.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Nebst Mir, Meine Frau. und 3: Söhne und eine Tochter.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

15: Jahre.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Trib vorher das Schumacher Handwerck, und güter bau.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] Überhaupt: 50: 60:

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben Bis 25: und Töchteren bis 35:

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

mit dem Frühling nihmt die Zahl der Schüleren ab, bis auf die Hälfte. dardurch wird auch die Besoldung verminderet, ob man glich vil Zeit auf die Schule verwenden Muß.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.bWie stark ist er?

fl. 500: Cap.
fl. 183: Vermächtnus zu Schulbücheren.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Aus Vermächtnußen von der Bürgerschaft.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein Kind Bezahlt wochentlich 3: xr. die Armen Kinder ausgenohmen. fur welche 1 fl. {für} die ganze Schulzeit für jedes Bezahlt wird. ¢967¢¢ Für die Nachtschul Bezahlt Obiges Legat : 2 N Thlr. Nur wenige Nachtschüler Bezahlen den frej gestelten lichterlohn a 8 xr. ¢/967¢¢ Darneben wird aus dem Schulgut jede wochen 1 fl.: Zulag als: Verbeserung, des wohl verdienten Schulohns hinzu gethan.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Das Schulhaus ist niem Eigenthum, und geräümig.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Bekommt Keinen Hauszins.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

a. Hat Nur vhngefähr 1 Virtel Feür Holz aus dem Gemeinen Wald. Unter dem Titel für das Vorsingen in der Kirchen.
b. Die sammtlichen einkünften, aus {oben} Beschriebenen Quelen Mögen ein Jahr ins andere ohngefähr Betragen fl. 88:
c. Aus dem Thurgäüischen Schul Fond zu Zürich erhielt er, jahrlich im May 2 N Thlr als accordirte Zulage,

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

a. Hat Nur vhngefähr 1 Virtel Feür Holz aus dem Gemeinen Wald. Unter dem Titel für das Vorsingen in der Kirchen.
b. Die sammtlichen einkünften, aus {oben} Beschriebenen Quelen Mögen ein Jahr ins andere ohngefähr Betragen fl. 88:
c. Aus dem Thurgäüischen Schul Fond zu Zürich erhielt er, jahrlich im May 2 N Thlr als accordirte Zulage,

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Anmerckungen.
¢966¢¢ Es wird in unser Gemeinde wochentlich 1: ganzen Tag Repetier Schul gehalten, mit den größeren Kinden, welche nicht mehr Täglich in die Schule gehen, am Morgen in der RELIGION. noch Mitag im auswendig Schreiben, und geschriebens Lesen. der Bürger Pfarrer Hält diese Schul meistens Selbst, und wir gehen ihm an die Hande. darführ erhält der Schul Meister Keine Besoldung. ¢/966¢¢ Das Volksblat wird alle SONNTAG von dem Bürger Pfarrer in der gemeinde wo er die Kinderlehr Hält verlesen, jn der anderen Gemeinde von dem Schul Meister.

Unterschrift

Also mit Hochschäzung und republicanischem Gruß übergeben Von Schul Meister Johannes Henauer zu Keßweil. den 21: Hornung: 1799

Zitierempfehlung: